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Durch eine vertragliche Vereinbarung mit
allen Krankenkassen, ob in Wien oder in den Bundesländern, können wir direkt mit den
Krankenkassen verrechnen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie mit einer fachärztlichen
Verordnung oder einer Verordnung vom praktischen Arzt lediglich einen Selbstbehalt zu
bezahlen haben. Bei Produkten für die Wundversorgung und bei Verbandsmaterial wird Ihnen
die Rezeptgebühr verrechnet. Ausgenommen sind rezeptgebührbefreite Personen und Kinder
bis zum 15. Lebensjahr. Über
die Unterschiede und Feinheiten bei den verschiedenen Krankenkassen informieren und
beraten wir Sie gerne im konkreten Fall persönlich und reichen für Sie die Bewilligung
ein! |
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